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Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung muß entweder vom Verstorbenen selbst oder durch berechtigte Personen ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstätte der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Verstorbene eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstätte beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird. In der heutigen Zeit finden auch immer mehr alternative Bestattungsarten große Resonanz , wie zum Beispiel die Waldbestattung. Bei allen diesen Bestattungsformen ist eine Einäscherung erforderlich und wird an extra dafür gekennzeichneten Orten durchgeführt. Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Haus sehr gerne zur Seite. 


Die Erdbestattung

traditionelle Form der Beisetzung

Die Erdbestattung ist derzeit in Deutschland nur auf Friedhöfen statthaft.


Die Feuerbestattung

modernere Form der Beisetzung

Die Beisetzung der Urne ist auf Friedhöfen und auch alternativ an dafür vorgesehenen Orten erlaubt.


Die Seebestattung

Feuerbestattung mit Beisetzung auf See

Die Seebestattung ist hier im Norden eine beliebte Bestattungsart und bringt die Verbundenheit zur Ost- und Nordsee, sowie zu den Weltmeeren zum Ausdruck.

Sie wird nach traditionellem Seebrauch gestaltet.